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Ökodesign-Richtlinie 2021

Unsere Zukunft hängt davon ab, wie nachhaltig wir mit den Ressourcen der Erde wirtschaften. Auch hier gilt wieder der Grundsatz: Die Welt verändert sich - Händler und Verbraucher müssen sich mit ihr verändern. Daher hat die Europäische Gemeinschaft (EG) in den letzten Jahren die umweltgerechte Gestaltung von Produkten konsequent vorangetrieben. In der Beleuchtungsbranche gestaltet sich dieser notwendige Schritt mit immer effizienteren und nachhaltigeren Produkten, womit man so einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten kann.

Seit dem 1. September 2021 dürfen laut Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie der delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Sehr viel Fachjargon, aber eigentlich sehr simpel:

Laut der Verordnung sind die Anforderungen an technische Spezifikationen und Effizienz von Lichtquellen gestiegen. Das „alte“ Energielabel weicht dem neuen, mit einer großen Veränderung. Während sich die grünen Pfeile und die Plussymbole neben dem A immer erweitert haben, werden die Lichtquellen, die zuvor beispielsweise A++ waren aufgrund neuer Berechnungen und Klassifizierungen nur noch mit einem F gekennzeichnet.

Mit dieser neuen Art der Berechnungen sollen die Händler und Hersteller dazu gebracht werden weiter effizient zu arbeiten und die Technik erneut zu verbessern.

Eine weitere Veränderung für den Verbraucher ergibt sich bei Leuchten mit integrierten Lichtquellen, wie Leuchten mit LED-Einheiten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um ein „umgebendes Produkt“, diese werden nur dann mit einem Energielabel gekennzeichnet, wenn sich die Lichtquelle nicht durch die Marktüberwachungsbehörde, den Hersteller und in Einzelfällen auch durch entsprechendes Fachpersonal *zerstörungsfrei* herausnehmen lässt.

Im Zuge dieser neuen Verordnungen wurden unsere Produkte technisch so weiterentwickelt, dass die Lichtquelle zerstörungsfrei entnommen werden kann, wodurch eine nachhaltige Verwendung der Produkte gewährleistet werden kann.

Sehr verwirrend…

Im Handel werden Verbraucher jetzt mit neuen und alten Informationen zur Energieeffizienz konfrontiert, denn Waren/Lichtquellen, die bereits vor dem 01.09.2021 in den Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin mit der alten Kennzeichnung verkauft werden. Die Übergangsfrist zur Kennzeichnung bei vorher in Verkehr gebrachten Lichtquellen beträgt 18 Monate.
Lichtquellen, die nach dem 01.09.2021 in den Markt gebracht werden, müssen direkt nach der neuen Verordnung gekennzeichnet werden.

KURZ UND KNACKIG:

  • Nachhaltigere & effizientere Neuentwicklungen
  • F ist das neue A / Orange ist das neue Grün
  • Mehr Raum für neue Innovationen
  • Mehr Reparatur als Müll

MeLiTec sorgt für Licht

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MeLiTec GmbH

Oesterweg 20 bis 22
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Tel.: 02938 9725-25
Fax: 02938 9725-29
E-Mail: leuchtenservice@melitec.de

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